In unserer hochentwickelten, zivilisierten Kultur prägen Ablehnung des Todes und das Nicht-wahr-haben-Wollen seiner letztendlich immer siegenden Übermacht den Sterbeprozess. Die medizinischen Mittel, die eingesetzt werden, um dem Tod auszuweichen, sind immens: die Gesundheit zu erhalten und das Leben so weit wie eben möglich zu verlängern, sind Ziele eines unbeschreiblich großen Forschungsapparates in Medizin und Pharmazie.
Obwohl sich Wissenschaftler durch ihre Arbeit große Verdienste um die Menschheit erworben haben, zeigt der Kampf gegen den Tod doch auch, dass er als unnatürlich empfunden wird. Dass es Zeiten zum Leben und Zeiten zum Sterben gibt, wird von der an Leistungsfähigkeit und Perfektionismus orientierten Gesellschaft nicht mehr akzeptiert.
Doch hat jeder Mensch, der entscheidungsfähig und über seine Situation aufgeklärt ist, das Recht, den Abbruch oder das Unterlassen weiterer lebensverlängernder Maßnahmen bei schwerster aussichtsloser Lage zu verlangen, unabhängig davon, ob der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat. Der Patient kann für den Fall, dass er nicht mehr entscheidungsfähig sein sollte, durch eine Patientenverfügung auf lebenserhaltende oder verlängernde Maßnahmen verzichten. Der behandelnde Arzt muss die bekundeten Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege beachten.
Wir halten in unseren Geschäftsräumen Patientenverfügungen der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz für Sie bereit und beraten Sie gerne bei inhaltlichen Fragen.